Gewaltschutzgesetz: Ex-Partner verstößt gegen gerichtliches Kontaktverbot

In Krumbach hat der Ex-Partner einer Frau hat gegen das gerichtliche Kontaktverbot, welches ihm beschlossen wurde, verstoßen.
Nach der Beendigung einer mehrjährigen Beziehung wurde eine 44-jährige Frau von ihrem 33-jährigen Ex-Partner gestalkt. Aufgrund dessen erwirkte die 44-Jährige beim AG Günzburg einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, wonach sie der 33-Jährige nicht mehr aufsuchen und auch nicht mehr ansprechen darf. Dennoch versuchte der 33-Jährige am Freitag, den 03.03.2017, gegen 20.20 Uhr, seine Ex-Partnerin trotz gerichtlichem Kontaktverbot zum wiederholten Male anzusprechen, wobei er die 44-jährige zudem noch beleidigte. Den 33-Jährigen erwartet erneut ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Gewaltschutzgesetz und zusätzlich wegen Beleidigung.