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Günzburg: 17-Jähriger will trotz Hausverbot das Volksfest besuchen und macht Ärger

Das gegenüber ihm erst tags zuvor ausgesprochene Hausverbot auf dem Günzburger Volksfest ignorierte ein 17-Jähriger und versuchte wieder auf das Gelände zu kommen.
Der 17-Jähriger erhielt am Montag, 12.08.2019, von Mitarbeitern des beim Volksfest eingesetzten Sicherheitsdienstes ein Hausverbot, weil er negativ aufgefallen war und die Arbeit des Sicherheitsdienstes bzw. der Polizei behindert hatte.

Gestern Abend, 13.08.2019, begab sich der 17-Jährige zusammen mit Bekannten wieder zum Volksfest. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erkannten den Jugendlichen im Bereich des Zugangs und verwehrten ihm den weiteren Einlass. Der 17-Jährige wollte jedoch nicht akzeptieren, dass er nicht auf das Gelände des Volksfestes darf und versuchte sich mit Gewalt Zugang zu verschaffen. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen griffen er und ein Bekannter von ihm, ein 20-Jähriger, die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes körperlich an. Der 20-Jährige beleidigte zudem einen Security. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes konnten letztlich den Jugendlichen fixieren. In dieser Zeit entfernte sich der 20-Jährige zu Fuß in unbekannte Richtung. Der 17-Jährige kündigte in Anwesenheit des Sicherheitsdienstes an, dass er in jedem Fall wiederkommen werde, um auf das Gelände des Volksfestes zu gelangen. Zwischenzeitlich war vom Sicherheitsdienst die Polizei verständigt worden. Durch die eingesetzte Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg konnte der 17-Jährige vor Ort angetroffen werden. Da sich dieser weiter uneinsichtig zeigte und davon auszugehen war, dass er sich an das Hausverbot nicht halten werde und somit die Begehung weiterer Straftaten zu befürchten war, wurde der Jugendliche in Gewahrsam genommen. Zudem wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Hausfriedensbruches, der Beleidigung und der versuchten Köperverletzung aufgenommen.

Seitens der Polizei wird bei der Stadt Günzburg angeregt, dass sowohl dem 17-Jährigen als auch dem 20-Jährigen für den weiteren Verlauf des Volksfestes jeweils ein schriftliches Hausverbot erteilt wird.

Auf Nachfrage bei der Polizei handelt es sich bei dem Jugendlichen nicht um einen der Personen, welche am Montag für einen größeren Polizeieinsatz sorgten (wir berichteten).

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