Gemeinden & LandratsämterLandkreis GünzburgRegionalnachrichten

Günzburg: Ab 1. März wieder Fußgängerzone in der Altstadt

Am dem 1. März gilt die Sommerregelung auf dem Marktplatz – Durchfahrt für Autos gesperrt Günzburg.

Ab dem 1. März haben Fußgängerinnen und Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz und in den Altstadtgassen. Automatische Polleranlagen versperren Fahrzeugen den Weg. „Um unsere Innenstadt mit baldigem Eintritt des Frühlings in seiner ganzen Fülle an Geschäften, Restaurants, Bars und Cafés zu erleben, geht Sicherheit vor Befahrbarkeit“, sagt Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.

Der Marktplatz ist während der Sommerregelung bis zum 31. Oktober von 6 bis 11 Uhr und zwischen 14 und 17 Uhr für Anwohnerinnen und Anwohner, Beschäftigte/Geschäftsinhabende, Hotelgäste sowie den Lieferverkehr geöffnet – für alle anderen Fahrzeuge ist die Einfahrt in die Fußgängerzone zu jeder Uhrzeit verboten.

Ab dem Stadtturm und in der Fußgängerzone gilt für alle berechtigten motorisierten Fahrzeuge im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Tempo 10. Die Abendstunden bleiben für den Verkehr gesperrt. In den Zeiten, in denen die Poller den Marktplatz als Fußgängerzone sichern, erreichen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Berechtigte ihre Anwesen über die den Marktplatz flankierenden Straßen selbstverständlich trotzdem.

Wer unberechtigt ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige Verwarnung von mind. 50 Euro. Verbotenes Parken in der Fußgängerzone wird mit einer Verwarnung in Höhe von mind. 55 Euro belegt. Mitarbeitende der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrollieren die Zufahrten auf dem Marktplatz und den umliegenden Gassen.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.