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Günzburg: Frau erkennt Betrugsversuch – kein Schaden

Eine Frau bot im Internet ein Möbelstück zum Verkauf an. Bei ihr meldete sich daraufhin ein angeblicher Kaufinteressent. Er gab an, dass er das Möbelstück kaufen möchte.
Hierzu müsse die Frau, laut seiner Aufforderung, jedoch zunächst sogenannte Guthabenkarten kaufen und die Codes an die Speditionsfirma übermitteln, damit von dort die Abholung des Möbelstücks in die Wege geleitet werden kann. Bei der Abholung des Möbels durch die Speditionsfirma würde sie dann den Geldbetrag für die Guthabenkarten und den Kaufpreis für das Möbelstück erhalten. Die Geschädigte erkannte den Betrugsversuch und leistete glücklicherweise keine Zahlungen.

Diese Betrugsmasche ist hinlänglich bekannt. Die Betrüger spiegeln ein Kaufinteresse vor. Letztlich sollen die Opfer den Tätern vorab für angebliche Transportkosten Geld überweisen. Ein tatsächliches Kaufinteresse besteht seitens der Betrüger zu keiner Zeit.

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