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Günzburg: Gefundenes Handy mitgenommen und gepostet – aber nicht gemeldet!

An einem Freitagabend vor zwei Wochen besuchte eine junge Frau die Toilette eines Restaurants. Dabei ließ sie versehentlich ihr Handy liegen. Nun konnte es geortet werden, aber bei jemand anderem.
Der Finder brachte das Gerät im Wert von 650 Euro weder zum Fundamt noch zur Polizei. Er schaltete es vielmehr aus. Allerdings ging das Handy am gestrigen Donnerstag, 28.04.2022, wieder ans Netz, so dass die Besitzerin es über die Software punktgenau orten konnte. Nach Verständigung der Polizei fanden die Beamten das Handy bei einem 15-jährigen Jugendlichen in dessen Zimmer im elterlichen Anwesen. Der Jugendliche hatte den Fund zwar in Online-Plattformen veröffentlicht, eine Information über den aktuellen Besitz des Gerätes jedoch weder dem Fundamt noch der Polizei zur Kenntnis gebracht. Daher steht hier eine Fundunterschlagung im Raum.

Die Polizeiinspektion Günzburg teilte auf Anfrage mit:
Wer eine Sache findet, dies aber der Polizei, oder dem Fundamt nicht mitteilt, macht sich strafbar. Hier handelt es sich um Fundunterschlagung. Das Posten in sozialen Medien genügt nicht. Der gute Wille den „Verlierer“ zu finden durch das Posten genügt nicht.

Tipp: Immer umgehend die Polizei oder das Fundamt über den Fund unterrichten. Diese entscheiden dann, ob die gefundene Sache bei ihnen abgegeben werden muss, oder beim Finder verbleiben kann, bis sich der rechtmäßige Besitzer meldet. Aber immer Polizei oder Fundamt unterrichten!

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