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Günzburg: Gekaufter und bezahlten Prozessor nicht erhalten
Am 17.05.2022 wollte ein 66-jähriger Günzburger einen Prozessor im Wert von 220 Euro über eine Verkaufsplattform erwerben.
Dazu überwies er das Geld mittels der Bezahlfunktion PayPal „Freunde und Familie“ an einen unbekannten Täter. Die Ware wurde bislang jedoch nicht geliefert. Da bei dieser Option der Bezahlfunktion kein Käuferschutz besteht, erhielt der Geschädigte sein Geld auch nicht zurück.