Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Günzburg: Geld für Renovierung bezahlt – Leistung nicht ausgeführt

Ein Mann hatte sich kürzlich seinen Traum von einem Eigenheim in einem Günzburger Stadtteil erfüllt.
Aus diesem Grund vereinbarte er per Handschlag mit dem 38-jährigen Beschuldigten die Renovierung von acht Räumen seines Wohnhauses. Hierzu musste er eine Vorauszahlung in Höhe von 8.000 Euro leisten. Dies tat er in bar. Etwa eine Woche später stellte der Beschuldigte aufgrund veralteter Elektroleitungen in Zusammenhang mit einem neuen Verteiler-/Sicherungskasten die Arbeiten ein. Der Anzeigenerstatter behob die Mängel und kontaktierte den Beschuldigten erneut. Dieser weigert sich jedoch weiterhin, die Bauarbeiten weiter auszuführen. Nach Aufforderung des Geschädigten, ihm für die bereits bezahlten 8.000 Euro eine Quittung auszustellen, wurde ihm dies verweigert. Das Geld erhielt er bis zum Tag der Anzeigenerstattung ebenfalls nicht zurück.

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