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Günzburg: Käufer will Handy zurückgeben und macht Ärger

Der Käufer eines Smartphones handelte sich für sein Auftreten in Günzburg eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ein.
Ein 29-Jähriger kaufte über ein Kleinanzeigen-Portal ein Handy, welches mit entsprechenden Gebrauchsspuren und Mängeln in der Anzeige deklariert und eingestellt war. Nach Erhalt wollte der Käufer das Handy zurückgeben und forderte vom Verkäufer auch das Geld zurück. Hierzu klingelte er an der Wohnung des Verkäufers im Kötzer Weg, gab sich als Postbote aus und gelangte somit in das Treppenhaus und anschließend in dessen Wohnung. Dort forderte er den Verkäufer auf, ihm das Geld für das Handy zurückzugeben. Als der Beschuldigte nach Aufforderung des Wohnungsinhabers die Wohnung nicht verließ, verständigte er die Polizei. Diese sprach dem Beschuldigten einen Platzverweis aus.

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