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Günzburg: Raub auf dem Volksfest sorgte für größeren Polizeieinsatz

Zu einem Raubdelikt und zu mehreren Straftaten kam es gestern Abend, am 12.08.2019, auf dem Günzburger Volksfestgelände.
Gegen 20.30 Uhr ging vom Personal des beim Volksfest eingesetzten Sicherheitsdienstes die Mitteilung ein, dass dort eine männliche Person vom Sicherheitsdienst festgehalten wird, die im Verdacht steht, einen Diebstahl begangen zu haben. Vor Ort stellte sich dann bei der Aufnahme des Sachverhaltes heraus, dass sich eine 13-Jährige zusammen mit ihrer Schwester und der Oma auf dem Volksfest aufhielten. Als die Oma ihrer Enkelin Bargeld in Form eines 20-Euro Scheines übergab und diese das Geld in ihre Jackentasche stecken wollte, riss ein 19-Jähriger, welcher die Übergabe offensichtlich beobachtet hatte, der 13-Jährigen den Geldschein gewaltsam aus der Hand. Der 19-Jährige rannte anschließend zu einem offensichtlichen Bekannten, einem 17-jährigen Jugendlichen. Von diesem wurde er für die Tat beglückwünscht. Die beiden Männer liefen anschließend davon. Der 19-Jährige konnte jedoch von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes im Bereich des Haupteingangs des Volksfestes gestellt werden.

Nachdem der 19-Jährige vom Sicherheitsdienst gestellt werden konnte, kam es nach dem derzeitigen Ermittlungsstand zu mehreren Körperverletzungsdelikten zum Nachteil des Sicherheitsdienstes. Hierbei waren der 19-Jährige, der zuvor erwähnte 17-Jährige und ein 21-Jähriger beteiligt. Nachdem sich die drei Jugendlichen bzw. Heranwachsenden gegenüber den ersten Polizeibeamten, die am Tatort eingetroffen waren, äußerst aggressiv zeigten und es durch den 19-Jährigen, welchem die vorläufige Festnahme erklärt worden war, zu Widerstandshandlungen kam und der 17-Jährige und der 21-Jährige versuchten den 19-Jährigen zu befreien, mussten weitere Streifenbesatzungen zur Unterstützung angefordert werden. Während dieses Einsatzes ging zudem noch ein 18-Jähriger an den Polizeibeamten vorbei und vollzog dabei den sogenannten „Hitlergruß“ und beleidigte die Beamten massiv. Zudem stellte sich heraus, dass gegen den 21-Jährigen ein offener Vollstreckungshaftbefehl bestand, weshalb auch ihm die Festnahme erklärt wurde.

10 Streifen im Einsatz
Insgesamt mussten zur Aufnahme des Sachverhaltes, zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen und zur Verhinderung weiterer Straftaten durch die vier Personen, mehr als zehn Streifenbesatzungen eingesetzt werden. Durch den 17-Jährigen, den 19-Jährigen und den 21-Jährigen kam es im Verlaufe des Einsatzes zu mehreren weiteren Widerstandhandlungen und zu wiederholten Versuchen sich gegenseitig zu befreien. Die Polizeibeamten wurden aus dieser Gruppe heraus fortlaufend massiv beleidigt und bespuckt. Nur unter Anwendung von körperlicher Gewalt war es schließlich möglich, die Tatverdächtigen festzunehmen bzw. in Gewahrsam zu nehmen.

Während der Verbringung der Beteiligten zur Dienststelle und auch in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Günzburg kam es zu weiteren Widerstandshandlungen und Beleidigungen zum Nachteil der eingesetzten Beamten. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurde mindestens ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes verletzt. Der 19-jährige Tatverdächtige wurde ebenfalls leicht verletzt. Alle Tatverdächtigen standen zum Teil erheblich unter Alkoholeinfluss. Bei allen Beschuldigten, mit Ausnahme des 18-Jährigen, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen eine Blutentnahme durchgeführt.

Als der 17-jährige Jugendliche aus dem Gewahrsam entlassen werden und einer Verwandten übergeben werden sollte, zeigte er erneut ein derart aggressives Verhalten, dass die Verwandte es ablehnte, den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. Der Jugendliche musste daher erneut in Gewahrsam genommen werden. Bei der Durchsetzung der Gewahrsamnahme leistete dieser wiederum Widerstand. Es wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachtes des Raubes, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Körperverletzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

Seitens der Polizei wurde bei der Stadt Günzburg bzw. dem Veranstalter des Volksfestes angeregt, dass für die restliche Dauer des Volksfestes gegen die Tatverdächtigen ein Hausverbot erlassen wird.

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