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Kreis Günzburg: Ab 20. April 2021 nur noch „Click & Collect“

Der Landkreis Günzburg hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenzwert von 200 überschritten. Daher entfällt ab dem 20.04.2021 für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe die Möglichkeit von „Click & Meet“ mit negativem Test.  Die Abholung vorbestellter Waren nach dem Prinzip „Click & Collect“ ist jedoch weiterhin auch ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Hierfür gilt § 12 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, 3 und 4 der 12. BayIfSMV entsprechend mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden.

Von dieser Regelung weiterhin ausgenommen sind die bedarfsnotwendigen Ladengeschäfte, die unverändert und unabhängig von der Inzidenz geöffnet sind.

Weiterhin ist auch die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege), unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Terminreservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für das Personal möglich.

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