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Kreis Günzburg: Abgabefrist: Anträge zur Fahrtkostenerstattung beachten!

Für Schüler, die noch Fahrtkosten für das Schuljahr 2020/2021 geltend machen wollen, ist Eile geboten.
Das Landratsamt Günzburg erinnert daran, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2021 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2020/2021 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Entsprechende Antragsformulare sind bei den Schulen bzw. beim Landratsamt Günzburg im Landkreisbürgerbüro oder auf Zimmer-Nr. 2.72 (Schülerbeförderung, Telefon 08221/95-207) erhältlich. Die Anträge können auch heruntergeladen werden unter: https://bildung.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenausbildung/schuelerbefoerderung

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