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Kreis Günzburg: Änderungen an Schulen ab 15. März

Für den Landkreis Günzburg stehen ab den morgigen 12.03.2021 Lockerungen der Corona-Regelungen an. Neben den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, über die wir bereits berichteten, gibt es ab kommenden Montag, den 15.03.2021 auch Änderungen für Schulen.

Änderungen für Schulen
Zugleich wird ab morgen, Freitag um 09.00 Uhr, festgelegt, ob die Grundschulen und Förderschulen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ab Montag in den Präsenzunterricht gehen. Nach derzeitigem Stand sieht es ganz danach aus, denn Präsenzunterricht in Grundschulen findet dann statt, wenn die Inzidenz in einem Landkreis unter 50 liegt.

Damit bei Inzidenzschwankungen um die 50 aber nicht jeden Tag eine andere Regelung für den Unterricht gilt, wurde festgelegt, dass immer die Inzidenz eines Freitages, 09.00 Uhr, ausschlaggebend für die Unterrichtsregelung in der kompletten folgenden Unterrichtswoche ist.

Konkret heißt das: Liegt der Landkreis Günzburg freitags unter einer Inzidenz von 50, dann gehen die Grundschüler und Förderschüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 in der kommenden Woche in den Präsenzunterricht. Dies gilt bei Grundschulen unabhängig vom Mindestabstand.

Regelung für weiterführende Schulen
Anders sieht dies bei den weiterführenden Schulen aus. Hier richtet sich der Präsenzunterricht nach der Inzidenzgrenze von 100 und nach der Möglichkeit, Abstand im Unterrichtsraum zu halten. Heißt: Liegt die Inzidenz unter 100 und kann ein Abstand in den Räumen von 1,5 Metern gehalten werden, dann findet Präsenzunterricht statt. Kann der Abstand nicht gehalten werden, dann gehen die Schülerinnen und Schüler in den Wechselunterricht. Die Schulen informieren die Eltern und Schülerinnen und Schüler zeitnah über die Art des Unterrichts in der jeweils kommenden Woche.

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