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Kreis Günzburg: Antragsfrist für Vereinspauschale 2021 läuft zum 1. März ab

Für Sport- und Schützenvereine, die noch in den Genuss staatlicher Förderung kommen wollen, ist Eile geboten.
Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2021 spätestens am 1. März 2021 vollständig mit allen Anlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde vorliegen müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie entweder beim Landratsamt Günzburg unter Telefonnummer 08221/95-194 oder zum Download unter www.landkreis-guenzburg.de/vereinspauschale .

Nähere Informationen sind auch erhältlich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter: https://www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine/index.php.

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