Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Kreis Günzburg: Autofahrer betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Bei Verkehrskontrollen am 22.04.2022 und 23.04.2022 wurden von der Polizei in Günzburg, Langenhaslach und Burgau betrunkene Fahrer und Fahrer ohne Führerschein festgestellt. Ein Mann fuhr trotz Fahrverbot zur Polizei.

Mit über 0,5 Promille in Günzburg am Steuer
Am 23.04.2022, gegen 02.10 Uhr, wurde ein Pkw von einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer und Alkoholeinfluss stand. Eine Überprüfung ergab einen Alkoholwert von mehr als 0,5 Promille. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ihn erwarten nun ein Fahrverbot von mindestens einem Monat und ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.

Pkw-Lenker betrunken in Langenhaslach erwischt
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am späten Freitagabend in der Hauptstraße in Langenhaslach konnte bei einem 51-jährigen Kraftfahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen bereits strafrechtlich relevanten Wert, weshalb eine Blutentnahme folgte und der Führerschein sichergestellt wurde.

Trotz Fahrverbot zur Polizei in Günzburg gefahren
Am gestrigen Abend erschien ein 37-Jähriger bei der Polizeiinspektion Günzburg um seinen Führerschein auf Grund eines Bußgeldbescheids in amtliche Verwahrung zu geben. Hierbei stellte sich heraus, dass die Frist zur Führerscheinabgabe bereits einen Tag vorher geendet hatte und das Fahrverbot bereits wirksam war. Da der 37-Jährige mit seinem Pkw zur Polizeiinspektion Günzburg gefahren war, führte er seinen Pkw trotz des wirksamen Fahrverbots, weshalb ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.

Führerschein nicht umgeschrieben
Am 23.04.2022 um 02.30 Uhr wurde am Zollberg in Burgau ein Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 50-jährige Fahrer konnte hier lediglich eine moldawische Fahrerlaubnis vorzeigen. Der Fahrer hätte seinen Führerschein jedoch umschreiben lassen müssen, da er bereits länger als sechs Monate in Deutschland wohnhaft ist. Den 50Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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