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Kreis Günzburg: Befristete Wiederinbetriebnahme alter Holzheizungen

Bei einer vorhandenen Gasheizung kann im Landkreis Günzburg eine alte Holzheizung für einen befristeten Zeitraum wieder in Betrieb genommen werden. Genaueres ist im Bericht nachzulesen.
Angesichts einer möglichen Gasmangellage in der kommenden Heizperiode können im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirkskaminkehrermeister stillgelegte, noch nicht abgebaute, private Holzfeuerungen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch vorhandene Gasheizungen ganz oder teilweise ersetzt werden.

In Form einer Allgemeinverfügung (gültig ab 01.09.2022 bis 31.08.2023) wurde diese Wiederinbetriebnahme unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Diese Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg eingesehen werden.

Wiederinbetriebnahme muss angezeigt werden
Mit dem Betrieb der Anlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage von unterschriebenen Formularen angezeigt hat oder aktuell anzeigt. Die Formulare können auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg heruntergeladen werden.

Nähere Auskünfte können über den Fachbereich Immissionsschutz im Landratsamt Günzburg, Telefon 08221/95-347, eingeholt werden.

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