Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg: Blasmusik an Allerheiligen erlaubt – allerdings nicht auf dem Friedhof

Das Landratsamt Günzburg informiert, wo keine Blasmusik stattfinden kann an Allerheiligen und was auf den Friedhöfen zu beachten ist.

Am Montag beginnt deutschlandweit der sogenannte „Lockdown-Light“, um die rasant ansteigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Bis dahin gelten noch an diesem Wochenende im Landkreis Günzburg die drei Allgemeinverfügungen, welche am vergangenen Mittwoch vom Landrat Dr. Hans Reichhart herausgegeben wurden. Eine davon regelt den Umgang an Allerheiligen. Auf den Friedhöfen ist mit der Allgemeinverfügung festgeschrieben, dass ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.

Damit ist der Landkreis auch dem Wunsch der Kirchen entgegengekommen. Mit der Maskenpflicht auf den Friedhöfen am Wochenende muss damit zwischen Einzelpersonen beziehungsweise Familienverbünden „lediglich“ der inzwischen bekannte Abstand von mindestens 1,5 Metern gehalten werden.

Wo die Maskenpflicht gilt, kann keine Blasmusik gespielt werden
Für Blasmusikgruppen gilt noch an diesem Wochenende die Erlaubnis, außerhalb der Friedhöfe zu musizieren. Das kann auf geeigneten Straßen oder Flächen, die an die Friedhöfe angrenzen, geschehen. Auf den Friedhöfen selbst ist es Blasmusikgruppen nicht erlaubt, zu musizieren, da dort die Pflicht gilt, einen Mundschutz zu tragen.

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