Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Kreis Günzburg: Entsorgung von Abfällen bei Corona-Schnelltests

Der Schutz von Mensch und Umwelt steht bei der Entsorgung von Abfällen im Vordergrund. Dies gilt insbesondere für Abfälle, die bei der Durchführung von Corona-Schnelltests anfallen.

Der Kreisabfallwirtschaftsbetretrieb gibt hierzu folgende Hinweise:
Abfälle, die bei Corona-Schnelltests in privaten Haushalten anfallen, also den sogenannten „Selbsttests“, sind in stabilen, reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Bevorzugt sollten sie doppelt verpackt werden. Soweit spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden, bevor sie in die Müllsäcke kommen. Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten vorher tropfsicher verpackt und mit saugfähigem Material umwickelt werden.

Die Müllsäcke sind direkt in die Restmüllsammelbehältnisse zu geben, deren Deckel stets geschlossen zu halten sind. Die Schnelltestabfälle dürfen nicht über Restmüllgebührensäcke entsorgt werden.

Diese Regelungen gelten auch für Einrichtungen, in denen solche Abfälle in größeren Mengen anfallen, wie Arztpraxen, Schulen, Kindertagesstätten und Unternehmen. Fallen größere Mengen an, die nicht mit den vorhandenen Restmüllgefäßen erfasst werden können, sollte hierfür ein gesonderter Container beschafft werden. Nähere Informationen hierzu gibt der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 08221/95-456 oder kaw@landkreis-guenzburg.de.

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