Landkreis Günzburg

Kreis Günzburg erlässt Allgemeinverfügung zum 23.10.2020

Musik- und Sportvereine dürfen weiterhin mit Hygienekonzept ihren Freizeitveranstaltungen nachgehen – Keine Maskenpflicht in Grundschulklassen – Besuch von Hallenbädern möglich

Der Landkreis Günzburg erlässt mit dem heutigen Donnerstag, 22.10.2020, eine Allgemeinfügung, die ab morgen, Freitag, den 23.10.2020, in Kraft treten wird.

Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Günzburg wird Grundschülern innerhalb ihres Klassenverbundes erlaubt, im Unterricht am Platz die Maske abzusetzen. Es besteht also weiterhin keine Maskenpflicht. Dies gilt auch auf Außenflächen, wenn sich der feste Klassenverbund im Außenbereich getrennt von anderen Klassenverbünden aufhält. Gleiches gilt laut Landkreis auch für eine feste Gruppe der schulischen Ganztagesangebote oder der Mittagsbetreuung.

Sollten Grundschüler allerdings aus mehreren Klassen zusammen Unterricht haben, wie beispielsweise im Religionsunterricht, dann bittet das Gesundheitsamt weiterhin darum, Maske zu tragen. Im Sportunterricht der Grundschulen des Landkreises besteht weiterhin und bis auf Weiteres keine Maskenpflicht.

Für Kindergärten gilt weiterhin die Stufe 2 des Rahmenhygieneplanes des bayerischen Sozialministeriums.

Änderungen möglich
Der Landkreis behält sich vor, Änderungen an der Allgemeinverfügung vorzunehmen oder diese ganz zurückzunehmen, sollte sich das Infektionsgeschehen derart entwickeln, dass der Landkreis die Notwendigkeit hierzu sieht.

Rote Ampel kein Problem für Vereine mit Hygienekonzept
Der Landkreis weist darüber hinaus darauf hin, dass sich mit dem „Umschalten“ der bayerischen Corona-Ampel von „gelb“ auf derzeit „rot“ nichts an den allgemeinen Regelungen für Vereine ändert. Sofern diese ein Hygienekonzept haben, das den aktuell geltenden Regelungen entspricht, dürfen Sportvereine, Musikvereine und andere Vereine ihren Freizeitveranstaltungen nachgehen.

Besuch von Hallenbändern möglich
Ähnliches gilt für den Besuch von Hallenbädern: Sofern Abstands- und sonstige Hygieneregelungen eingehalten werden, steht dem Besuch eines Hallenbades nichts entgegen. Grundsätzlich gilt es jedoch darauf zu achten, dass auch hier keine privaten Feiern über 5 Personen oder 2 Haushalten stattfinden.

Gemäß aktuellem Stand der bestätigten Covid-19-Fälle hat der Landkreis Günzburg am 22.10.2020 den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten.

Das bisherige Infektionsgeschehen fand außerhalb der Grundschulen und Kinderbetreuungsstätten im Landkreis Günzburg statt. Am heutigen Donnerstag betrug die 7-Tages-Inzidenz 55 auf 100.000 Einwohner mit Stand von 08.00 Uhr.

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Kreis Günzburg: Warnwert 50 überschritten – Corona-Ampel ab 23.10.2020 auf ROT

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