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Kreis Günzburg: Fahrtkostenerstattung für Schüler bis 31. Oktober beantragen

Das Landratsamt Günzburg weist bereits jetzt darauf hin, dass nur bis zum 31. Oktober 2021 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2020/2021 zu beantragen.

Später eingehende Anträge dürfen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachober- und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeit- und Blockunterricht an Berufsschulen.

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit den Originalfahrbelegen für das Schuljahr 2020/2021 muss spätestens bis 31. Oktober 2021 (Ausschlussfrist) dem Landratsamt Günzburg vorliegen.

Der Antrag ist von der Schule auf der Rückseite zu bestätigen.

Die Fahrtkosten werden allerdings nur insoweit erstattet, als die Familienbelastungsgrenze von derzeit 440,00 € überschritten wird. Bezieht ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung in voller Höhe erstattet. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis für August 2020 dem Antrag beizulegen. Voraussetzung ist jedoch jeweils, dass die nächstgelegene Schule besucht sowie der günstigste Tarif gewählt wird.

Entsprechende Antragsformulare sind bei den Schulen bzw. beim Landratsamt Günzburg im Landkreisbürgerbüro oder auf Zimmer-Nr. 2.72 (Schülerbeförderung), Telefon: 08221/95-207, erhältlich. Die Anträge können auch heruntergeladen werden unter:

https://bildung.landkreis-guenzburg.de/familien/schulenausbildung/schuelerbefoerderung

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