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Kreis Günzburg: Inzidenz unter 50 – weitere Corona-Lockerungen ab 21.Juni

Was ab Montag erlaubt ist und welche Regelungen für Schulen und Kitas gelten, lesen sie im Bericht.

Die Inzidenz für den Landkreis Günzburg liegt heute, am 19.06.2021, bei 18,1 auf 100.000 Einwohner. Daher gelten ab Montag Lockerungen der Corona-Regelungen im Landkreis. Für Schulen und Kitas gelten ab Montag ebenfalls Änderungen.
Der Grund: Die Inzidenzzahlen sind fünf Tage in Folge unter dem 7-Tage-Inzidenzwert von 50.

Ab Montag, den 21.06.2021 gilt:

Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten treffen. Zu diesen Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Öffentliche und private Veranstaltungen
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Geburtstags-, Hochzeits- und Tauffeiern, Beerdigungen oder Vereinssitzungen sind ohne Testnachweis möglich: Draußen sind bis zu 100 Personen erlaubt, drinnen bis zu 50 Personen.

Kulturelle Veranstaltungen
Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Es ist kein negativer Test mehr nötig. Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse oder Tagungen sowie Sportveranstaltungen sind unter den gleichen Voraussetzungen möglich.

Gastronomie
Die Gastronomie ist geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr offenbleiben. Es ist kein negativer Test mehr erforderlich. Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Reine Schankwirtschaften bleiben innen weiterhin geschlossen.

Hotel und Beherbergung
Zimmer in Hotels und Beherbergungsbetrieben können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Jeder Gast, der nicht geimpft oder genesen ist, muss zu Beginn und dann alle 48 Stunden einen negativen Test vorweisen.

Freizeit & Weiteres
Freizeiteinrichtungen wie Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks oder Indoorspielplätze sind geöffnet. Ein negativer Test ist nicht mehr erforderlich.

Sport
Sport ist innen und außen ohne feste Gruppenobergrenzen möglich. Es muss kein negativer Test mehr vorgewiesen werden.

Alten- und Pflegeheimen
In Alten- und Pflegeheimen entfällt die Testpflicht für Besucher. Gemeinschaftsveranstaltungen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.

Schule & Kinderbetreuung

Präsenzunterricht im Landkreis Günzburg ab Montag
Ab Montag, 21. Juni, gelten für Schulen (einschließlich der SVE- Schulvorbereitenden Einrichtungen) im gesamten Freistaat Bayern neue Richtwerte. Bei einem konstanten 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 findet voller Präsenzunterricht (das heißt ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen statt.

Da der Landkreis Günzburg derzeit stabil unter einer Inzidenz von 100 liegt, ist auch bei uns ab Montag wieder Präsenzunterricht möglich.

Maskenpflicht auf dem Schulgelände
Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) kann die Maske jedoch abgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 ist weiterhin das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) verpflichtend. Eine Mund-Nasen-Bedeckung („Community-Maske“) ist nicht mehr ausreichend. Am Präsenzunterricht kann weiterhin nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnisvorlegen kann. Nähere Informationen gibt es unter www.km.bayern.de/selbsttests.

Auch die Kinderbetreuungsangebote können ab dem 21. Juni 2021 wieder regulär öffnen.

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Ticker: Fortlaufend aktuelle Corona-Zahlen aus der BSAktuell-Region

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