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Kreis Günzburg: Keine Maskenpflicht mehr an Wertstoffhöfen

Im Landkreis Günzburg entfällt an den Wertstoffhöfen und sonstigen Sammelstellen ab sofort, ab 14.09.2021, die Maskenpflicht.
Demnach müssen weder Besucher der Anlagen noch die Beschäftigten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Wo die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht möglich ist, wird allen Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Durch die neue Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel grundsätzlich aufgehoben.

Hier muss noch Maske getragen werden
Für Besucher der Verwaltung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes Günzburg gilt die Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske (OP-Maske). Die FFP2-Maskenpflicht erlischt aufgrund der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Eine FFP2-Maske darf aber trotzdem weiterhin getragen werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Abfallberatung unter der Telefonnummer 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de.

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