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Kreis Günzburg: Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen richtig entsorgen

Der Buchsbaumzünsler ist wieder aktiv. Schnittgut von befallenen Buchsbäumen bzw. aufgrund des Zünslerbefalls abgestorbene Buchsbäume oder Baumteile müssen so entsorgt werden, dass keine Gefahr besteht, dass Raupen und Eiergelege sich weiterverbreiten können.

Bei der Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost können die für die Tötung des Buchsbaumzünslers benötigten Temperaturen aufgrund der offenen Kompostierung nicht erreicht werden. Eier und Raupen am Strauchschnitt und an befallenen Pflanzen könnten sich weiterentwickeln und der Schädling so weiterverbreitet werden. Daher ist diese Art der Entsorgung nicht geeignet den Buchsbaumzünsler einzudämmen.

Kleine Mengen von Schnittgut können über die Restmülltonne entsorgt werden. Das Schnittgut muss jedoch in Plastiksäcken luftdicht verpackt sein.

Größere Mengen der befallenen Pflanzen oder befallenes Schnittgut können in einem Plastiksack verpackt bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüllcontainern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungsanlage, wo er vernichtet wird.

Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzentrum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burtenbach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen, Thannhausen und Ziemetshausen.

Die Entsorgung der befallenen Buchsbäume ist ab dem 7. Juni 2021 bis auf Weiteres gebührenpflichtig. Pro 100 Liter werden 4,00 € an den genannten Abgabestellen berechnet.

„Grüner“ nach Sichtung unbefallener Buchsbaum kann kostenfrei als Baum- und Strauchschnitt auf den Wertstoffhöfen oder über die Biotonne bzw. den Kompost entsorgt werden.

Es gilt an allen Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Günzburg weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

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