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Kreis Neu-Ulm/Kreis Günzburg: Durchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornografie

Am heutigen Donnerstag, den 06.05.2021 vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg hinsichtlich Kinder- und Jugendpornografie.

Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen durchsuchten Einsatzkräfte der Kripo Neu-Ulm mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei insgesamt sechs Wohnungen in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen und Burgau. Dem waren entsprechende Ermittlungen wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie vorausgegangen. Tatverdächtig sind dabei mehrere Personen im Alter zwischen 15 bis 54 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchungen fanden die Einsatzkräfte insgesamt 10 Mobiltelefone, einen Laptop, einen Computer und zahlreiche anderweitige Datenträger. Die Ermittler werten diese nun aus

Wie bereits bei zurückliegenden Durchsuchungen der Kripo Neu-Ulm waren abermals zum Teil inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken Anlass für die Ermittlungen. Dabei kann bereits der bloße Empfang entsprechender Daten einen Straftatbestand erfüllen. Auch in Zukunft klären die Präventionsbeamten der Polizei Kinder und Jugendliche dahingehend auf, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Chatmitglieder sie nicht in der Gänze kennen.

Die Polizei appelliert insbesondere an die Eltern, ihre Kinder dahingehend zu sensibilisieren und regelmäßig ein Auge auf Handys und Computer der Kinder zu werfen und so entsprechende Kontakte und Berührungspunkte mit strafrechtlich relevanten Inhalten zu verhindern.

Nicht nur das Verbreiten von strafbaren Inhalten ist strafbar. Auch schon das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen.

Werden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Computer, Smartphones und sonstige Datenträger mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen diese der sogenannten Einziehung. Die Betroffenen erhalten ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.

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