Kreise Neu-Ulm/Günzburg: Erneute Durchsuchungsaktion bezüglich Kinder- und Jugendpornografie
Am heutigen Mittwoch, 17.03.2021, vollzog die Kriminalpolizei Neu-Ulm mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg.
In den frühen Morgenstunden wurden heute unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Neu-Ulm insgesamt zwölf Durchsuchungsbeschlüsse mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg, Burgau und der Polizeistation Senden vollzogen. Vorausgegangen waren entsprechende Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie. Beschuldigt werden dabei mehrere Männer im Alter von 16 bis 50 Jahren sowie drei Frauen im Alter von 24, 44 und 70 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte insgesamt 14 Mobiltelefone, drei Laptops, einen Computer, zwei anderweitige Datenträger und einen Taser sicher. Die Computer und Datenträger werden nun durch die Kriminalpolizei Neu-Ulm ausgewertet.
Zudem fanden die Beamten bei einem 19-jährigen Beschuldigten Rauschgiftutensilien. Sie zogen einen Diensthund für Betäubungsmittel hinzu, der eine Dose mit einer bislang unbekannten pulverartigen Substanz aufspürte. Durch die Polizeibeamten wurden zusätzlich drei PTB-Waffen aufgefunden. Die Beamten stellten die Gegenstände sicher. Den Mann erwartet nun zusätzlich ein Strafverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Wie bereits bei verschiedenen Durchsuchungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm in der Vergangenheit waren abermals zum Teil inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken Anlass für die Ermittlungen. Dabei kann bereits der bloße Empfang entsprechender Daten einen Straftatbestand erfüllen. Auch in Zukunft erfolgt daher durch die Kriminalpolizei Neu-Ulm weitere Aufklärungsarbeit an Schulen unter Zuhilfenahme von Präventionsbeamten, um Kinder und Jugendliche aufzuklären, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, dessen Beteiligte sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden durch verschiedene Öffentlichkeitsarbeiten sensibilisiert, die internetfähigen Endgeräte ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, um entsprechende Kontakte und Berührungspunkte mit strafrechtlich relevanten Inhalten zu verhindern. Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen und von den Ermittlungsbehörden nachvollzogen werden.
Werden dann im Rahmen des Vollzuges von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen diese Endgeräte wie Handy, Computer etc. in der Regel der sogenannten Einziehung. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück.