Landkreis Günzburg

Kripo Neu-Ulm: Wieder Durchsuchungen wegen Kinder- und Jugendpornografie

Am Dienstag, 01.12.2020 vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm zum wiederholten Male in diesem Jahr mehrere Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich Kinder- und Jugendpornografie. Diese wurden in den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg durchgeführt.

11 Durchsuchungen durchgeführt
Nach entsprechenden Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie vollzog diese heute unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen mit Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei Königsbrunn insgesamt 11 Durchsuchungsbeschlüsse in den Dienstbereichen der Polizeiinspektion Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg und Burgau. Bei den Beschuldigten handelte es sich um Männer im Alter von 15 bis 55 Jahre, sowie um ein 13-jähriges Mädchen. Insgesamt wurden durch die Einsatzkräfte 16 Mobiltelefone, zwei Laptops, sieben Festplatten und zwei anderweitige Datenträger beschlagnahmt, welche nun entsprechend ausgewertet werden. Zudem wurde insgesamt 40g Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Hier richtet sich der Tatverdacht gegen eine 25-Jährige, welche nun mit einer Anzeige wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel rechnen muss.

Anlass für derartige Ermittlungen war auch, dass Beschuldigte inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken lediglich empfangen haben, was ebenfalls bereits einen Straftatbestand erfüllt. Die Kriminalpolizei versucht daher mit Hilfe von Präventionsbeamten an Schulen und gezielter Öffentlichkeitsarbeit Kinder und Jugendliche aufzuklären, nicht Mitglied eines Gruppen-Chats zu werden, deren Beteiligten sie nicht in der Gänze kennen. Auch Eltern werden hier sensibilisiert, die internetfähigen Endgeräte ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen, damit diese nicht mit entsprechenden Bild- oder Videodateien in Berührung kommen. Denn auch das automatisierte Herunterladen von derartigen Bild- oder Videodateien auf Endgeräte kann bereits den Straftatbestand des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie erfüllen!

Genutzte Smartphones und Computer werden einbehalten
Die Verfolgungsbehörden können das Hoch- oder Herunterladen von kinder- und jugendpornografischen Bildern oder Videos im Internet nachvollziehen. Werden dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, unterliegen die Endgeräte wie Handy, Computer etc. dem sog. Verfall. Die Betroffenen erhalten dadurch ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück, sondern stattdessen in der Regel sogar einen Strafbefehl. Grundsätzlich erstreckt sich das Strafmaß hier von Sozialstunden und Geldbuße für Jugendliche bis hin zu Freiheitsstrafen.

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