Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Krumbach: Beim Einkauf über das Internet an Fake-Shop geraten

Ein 59-jähriger Mann erstattete am Montag, 20.07.2020, eine Strafanzeige wegen Betruges. Er war beim Online-Einkauf an einen Fake-Shop geraten.
Der Mann bestellte über einen Online-Shop einen Staubsauger und überwies 230 Euro auf ein deutsches Bankkonto. Als die Ware jedoch nicht ankam und der Shop nicht erreichbar war, stellte der Betrogene bei eigenen Recherchen fest, dass es sich um einen „Fake-Shop“ handelt.

Tipps der Polizei
Immer wieder fallen Verbraucher im Internet auf sogenannte Fake-Shops herein und bekommen weder Ware geliefert, noch ihr bezahltes Geld zurück. In diesem Zusammenhang gibt die Polizei einige Tipps, wie Sie sich davor schützen können Opfer zu werden, bzw. richtiges Verhalten, falls Sie Opfer wurden.

Fake Shops sind betrügerisch angelegte günstige Online Shops, welche im Regelfall nur für wenige Tage online sind und Produkte anbieten. Nach einer Zahlung mittels Vorauskasse wird die versprochene Ware nicht geliefert und der Shop verschwindet wieder aus dem Internet.

Bis vor einiger Zeit waren Fake Shops vielfach am fehlenden Impressum, keinen Angaben im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an Rechtschreibfehlern vergleichsweise einfach zu erkennen. Das hat sich geändert, da die Betrüger immer professioneller vorgehen und mittlerweile Shops erstellen, die nicht so leicht zu erkennen sind.

Die Polizei rät:

  • Bezahlen Sie nicht mittels Überweisung (Vorauskasse)
  • Seriöse Shops bieten auch einen Bezahlservice oder Möglichkeiten mit Käuferschutz an
  • Überprüfen Sie den Namen des Shops über eine Suchmaschine im Internet (kombinieren Sie auch den Namen des Shops mit den Wörtern „Erfahrungen“ oder „Betrug“
  • Der Shop bietet keine Kundenhotline (falls doch, anrufen und persönliche Abholung anfragen, auch wenn Sie dies nicht beabsichtigen)

Sollten Sie bereits Opfer geworden sein:

Sofern Sie schon Geld überwiesen haben, müssen Sie umgehend Ihre Bank informieren und versuchen, das Geld zurückzufordern. Es ist aber Eile geboten, da erlangte Gelder jederzeit durch die Täter abgehoben werden können. Zeigen Sie den Vorgang umgehend bei einer Polizeidienststelle an und bringen Sie hier Unterlagen wie z.B. eine Kaufbestätigung mit.

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