Landkreis Günzburg: Drittimpfungen für bestimmte Personengruppen
Sogenannte Dritt- oder Auffrischungsimpfungen gegen das Corona‐Virus sind mittlerweile auch im Landkreis Günzburg möglich.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat konkretisiert, für welche Personengruppen Drittimpfungen in Betracht kommen: Dies sind die sogenannten vulnerablen Gruppen, also Personen mit Immunschwäche, Pflegebedürftige und über 80-Jährige.
Diese Personen sollen nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vorrangig durch ihre behandelnden Hausärzte eine Auffrischimpfung erhalten und sich dorthin wenden.
Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen werden durch die mobilen Impfteams der Impfzentren im Landkreis versorgt.
Das Land Bayern will damit präventiv gefährdete Gruppen schützen, um zu vermeiden, dass in Heimen wieder vermehrt Ausbrüche stattfinden, weil möglicherweise die Immunantwort der Menschen dort nachlässt.
Personen, die laut STIKO nicht zur Priorisierungsstufe 1 oder 2 gehören und eine Auffrischungsimpfung erhalten wollen, müssen sich vorerst noch gedulden, bis es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.