Landkreis Günzburg: Erleichterungen für Schulen, Kindergärten und Kitas
Neue erleichterte inzidenzabhängige Regelungen

Im Bereich Kultur, Fitnessstudios und Sport wurden mit der Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung vom 18.05.2021 Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 100 verkündet. Da derzeit noch nicht absehbar ist, wann der Landkreis Günzburg diese Inzidenz unterschreiten wird, sind diese Lockerungen für den Landkreis vorerst nicht relevant. Sollten sich Änderungen diesbezüglich ergeben, wird der Landkreis zeitnah informieren.
Für Schulen und Kindergärten gelten indes ab dem 25.05.2021 Erleichterungen, wenn der Landkreis Günzburg die Inzidenz von 165 weiterhin unterschreitet. Dann können Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder und Vorschulkinder (Kinder, die 2021/2022 eingeschult werden) öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Dieser eingeschränkte Regelbetrieb gilt dabei nur für die Betreuung von Vorschulkindern und für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Für die anderen gilt weiterhin, dass die Einrichtung grundsätzlich geschlossen ist und nur Notbetreuung angeboten werden darf.
Ab dem 07.06.2021 gilt bei einer stabilen Inzidenz von 0 bis 50 Präsenzunterricht für alle Schularten und Jahrgangsstufen. Dies ist dann ohne Mindestabstand wieder möglich (auch für Schulvorbereitende Einrichtungen). Die Kinderbetreuungen öffnen dann in normalem Regelbetrieb.
Bewegt sich die Inzidenz stabil zwischen 50 und 165, dann gilt Wechsel- und Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen.
Die Kindertageseinrichtungen öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb)
Bei einer Inzidenz über 165 gelten wieder strengere Regeln: So findet dann Wechsel- und Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 statt, sowie für Abschlussklassen, einschließlich der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen und der entsprechenden Stufe der Abendgymnasien und Kollegs. Für die restlichen Schularten und Jahrgangsstufen gilt dann Distanzunterricht. Zudem müssen ab einer Inzidenz über 165 die Kinderbetreuungseinrichtungen schließen und können nur eine Notbetreuung anbieten.
Außerdem sollen für die Kinder der Kinderbetreuungseinrichtungen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulvorbereitenden Einrichtungen die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kinder sich zweimal wöchentlich einem Selbsttest unterziehen können. Hier sollen spezielle Antigen-Selbsttests für Kinder verwendet werden.
Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 wird das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) auf dem gesamten Schulgelände dann ab dem 07.06.2021 Pflicht. Eine sogenannte Community-Maske ist nicht mehr ausreichend.
Eine Unterrichtsteilnahme der Schüler ist dabei nur möglich, wenn ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegt.
Darüber hinaus sollen Messen ab dem 01.09.2021 wieder möglich sein. Voraussetzung hierbei ist eine anhaltend günstige Entwicklung des Infektionsgeschehens.
Dabei ist zu beachten, dass die entsprechenden Regelungen nur Anwendung finden, wenn der Landkreis Günzburg die entsprechende Inzidenz an 5 Tagen in Folge unterschreitet und eine entsprechende Bekanntmachung ergangen ist. Diese Bekanntmachung wird auf der Internetseite des Landkreises und dem Amtsblatt veröffentlicht. Ebenso werden wir darüber berichten.