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Leipheim/A8: Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz – Sicherheitsleistung

Am 18.03.2021 kontrollierte der Gefahrguttrupp des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West an der Rastanlage Leipheim einen polnischen Sattelzug mit niederländischem Auflieger, welcher Gefahrgut geladen hatte.
Bei der Auswertung des digitalen Kontrollgerätes des ukrainischen Fahrers stellten die Beamten fest, dass der nach dem Fahrpersonalgesetz vorgeschriebene 90-tägige Unternehmensdownload fehlte. Er war zuletzt im Juni vergangenen Jahres gefertigt worden. Nachdem vom polnischen Unternehmen eine Sicherheit für das eingeleitete Bußgeldverfahren mit einem hohen vierstelligen Betrag geleistet worden war, durfte der 40-jährige Mann seine Fahrt fortsetzen. Die entsprechende Anzeige des Gefahrguttrupps wird an das Bundesamt für Güterverkehr weitergeleitet.

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