Leipheim/Kißlegg: Mehrere falsche Dokumente festgestellt
Fahnder der Grenzpolizei Lindau stellten vergangene Woche, am 03.08. und 04.08.2022, bei Kontrollen mehrfach gefälschte Dokumente fest.
Führerschein sichergestellt
In den Abendstunden des vergangenen Mittwochs befanden sich Beamte der Grenzpolizeiinspektion Lindau auf der Autobahn 8, als ihnen auf Höhe der Autobahnraststätte Leipheim ein Pkw mit polnischer Zulassung auffiel. Bei der anschließenden Kontrolle des ukrainischen Fahrzeugführers wies sich der Fahrer mittels seines ukrainischen Passes sowie eines ebenfalls ukrainischen Führerscheins aus. Den Fahndern fiel bereits nach kurzer Überprüfung aus, dass es sich bei dem Führerschein um eine Totalfälschung handelt. Die Beamten stellten den Führerschein sicher und unterbanden die Weiterfahrt. Im Nachgang ermittelten die Beamten zudem, dass er während eines einen Monat zuvor begangenen Verkehrsdelikts das betreffende falsche Dokument ebenfalls vorgelegt hat. Daher erwarten den 42-Jährigen nun mehrere Verfahren wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Gleich mehrere Fälschungen vorgezeigt
Nur einen Tag später, am Donnerstag gegen Mittag, kontrollierten die gleichen Beamten diesmal auf der A 96, Höhe Kißlegg, einen Kleintransporter mit deutscher Zulassung. Der Beifahrer gab sich gegenüber den Beamten als Rumäne zu erkennen, er hatte aber keinerlei Ausweisdokumente dabei. Stattdessen versuchte er, sich durch das Foto einer rumänischen Identitätskarte auf seinem Smartphone zu legitimieren. Die Fahnder aber auch hier bereits Fälschungsmerkmale. Nachdem der vermeintliche Rumäne geäußert hatte, seine Dokumente in seiner Wohnung in Türkheim zu haben, stimmte er einer freiwilligen Wohnungsnachschau zu, wobei die Polizeibeamten dort die betreffende rumänische Identitätskarte, seinen moldauischen Reisepass, eine weitere gefälschte rumänische Identitätskarte sowie den moldauischen Reisepass einer nicht anwesenden männlichen Person fanden. Die Person trafen die Beamten in den Abendstunden an. Beide Moldauer müssen sich nun wegen den begangenen Urkundenfälschungen sowie Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.