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Leipheim: Mit Elektroschocker unterwegs als Taschenlampe getarnt

Bei der Kontrolle eines polnischen Kleintransporters am Donnerstag, gegen 08.30 Uhr, im Bereich der Rastanlage Leipheim fand eine Streife der Autobahnpolizei Günzburg in dem Fahrzeug eine vermeintliche Taschenlampe auf.
Bei genauer Betrachtung stelle sich heraus, dass es sich bei der Taschenlampe jedoch um ein Elektroschockgerät und somit um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt. Dieser wurde beschlagnahmt und der 58-jährige Besitzer erhält eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bevor der 58-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen entlassen wurde, musste er noch eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro hinterlegen.