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Maskenpflicht im Landratsamt: Medizinische Masken anstatt FFP2-Maskenpflicht

Ab heute Donnerstag, 02.09.2021 gilt für Besucher des Landratsamtes die Pflicht, eine medizinische Maske (OP-Maske), oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Die FFP2-Maskenpflicht erlischt aufgrund der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die FFP2-Maske darf trotzdem weiterhin getragen werden. Die 3G-Regel gilt für Behörden nicht. Eine OP-Maske ist für den Zutritt ausreichend.

Das gilt für alle Dienststellen des Landratsamtes unter anderem für die Führerschein- und Zulassungsstelle im LandkreisBürgerBüro (LBB) ebenso wie für die Außenstelle in Krumbach oder die Krankenhausstraße 36 in Günzburg.

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