Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Mit verschiedenen Fahrzeugen verschieden berauscht erwischt

In Burgau, Jettingen-Scheppach und Günzburg kam es im Laufe des gestrigen 05.07.2022 zu mehreren Feststellungen von berauschten Fahrern.

Mann in Burgau auf schnellem Longboard unter Drogeneinfluss
Auf einer Streifenfahrt stellten Beamte der Polizeiinspektion Burgau am Dienstag gegen 22.00 Uhr einen Mann auf einem sogenannten Longboard fest. Er fuhr auf der Dillinger Straße Richtung Kreisverkehr. Das Longboard war mit einem Elektromotor versehen und konnte eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Allerdings ist diese Art von Fahrzeug nicht für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen, sondern ausschließlich für den Einsatz auf einem abgegrenzten Privatgrundstück vorgesehen. Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen hätte der Fahrer einen Führerschein und eine Versicherung benötigt. Beides hatte er nicht. Zudem gab der Mann bei der Kontrolle an, regelmäßig Rauschmittel zu konsumieren. Deshalb ordneten die Beamten eine Blutentnahme an, um die Verkehrstüchtigkeit festzustellen. Zudem zeigten sie ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie nach dem Pflichtversicherungsgesetz an. Das Board stellten die Polizisten sicher.

Betrunkener in Jettingen-Scheppach mit Kleinkraftrad unterwegs
Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Dienstag gegen 21.00 Uhr stellte die Streifenbesatzung der Polizei Burgau Alkoholgeruch bei einem Fahrer eines Leichtkraftrades fest. Er war im Ortsteil Jettingen auf der Hauptstraße unterwegs. Ein Test am Alkomaten erbrachte einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Bei dem Mann ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Sollte sich der Wert bestätigen, erhält der Fahrer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit der Folge eines Fahrverbotes und eines Bußgeldes.

E-Scooter-Fahrer in Günzburg muss Blut abgeben
Am gestrigen Mittag unterzogen Beamte der Polizeiinspektion Günzburg einen 34-jähriger E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle. Hierbei ergab sich der Verdacht auf eine mögliche Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Betäubungsmittel. Diesbezüglich musste der Mann zur endgültigen Klärung eine Blutprobe abgeben. Sollte sich der Anfangsverdacht bestätigen, erwarten den Fahrzeugführer ein Fahrverbot sowie eine Geldbuße.

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