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Polizei zieht Bilanz zum Günzburger Volksfest

Vom 10.08.2018 bis einschließlich 19.08.2018 fand das traditionelle Volksfest statt, welches in diesem Zeitraum von mehreren tausend Gästen besucht wurde.
Im Laufe der Veranstaltungstage kam es auch zu polizeirelevanten Zwischenfällen.

Am Sonntag, 12.08.2018, wurden an einem Pkw, welcher auf dem Volksfestparkplatz abgestellt war, die beiden linken Reifen beschädigt. Dabei entstand ein Schaden von ca. 300 Euro.

Ebenfalls an besagtem Sonntag wurde eine 15-Jährige von einem ihr Unbekannten belästigt, in dem er ihr an die Brust fasste und sie küsste. Am vergangenen Freitag, 17.08.2018, stahl ein Unbekannter das amtliche Kennzeichen eines Pkws, welcher auf dem Volksfestparkplatz abgestellt war.

Ein stark alkoholisierter 15-Jähriger musste von den Einsatzkräften kurzfristig in Gewahrsam genommen, um ihn anschließend seinem Vater zu übergeben. Der junge Mann wies einen Alkoholpegel von mehr als 1,5 Promille auf.

Mehrere Verletzte bei Schlägerei
Am vergangenen Mittwoch kam es in der Nähe des Bahnhofes zu einer massiven körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer mehrköpfigen Personengruppe die vom Volksfest kam und weiteren Personen, die sich im Bereich des Bahnhofes aufhielten. Im Verlauf dieser Schlägerei wurden drei männliche Personen im Alter zwischen 19 und 27 Jahren leicht verletzt. Ein ebenfalls 19-Jähriger wurde mittelschwer verletzt. Der überwiegende Teil der an der Auseinandersetzung beteiligten Personen war deutlich alkoholisiert.

Während der Tage des Volksfestes wurden die Verkehrskontrollen der Polizei im Stadtbereich nochmals intensiviert. Im Rahmen dieser Kontrollen mussten insgesamt fünf Fahrzeugführer festgestellt werden, die unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr unterwegs waren. Bei drei weiteren Pkw-Fahrern ergaben sich Verdachtsmomente, dass sie unter dem Einfluss von Drogen standen. Gegen diese Verkehrsteilnehmer wurden Verfahren wegen des Verdachtes eines Vergehens der Trunkenheit im Verkehr bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

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