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Ruhezeitverstöße bei Lkw-Kontrollen auf der A8 bei Leipheim

Bei Kontrollen des Schwerverkehrskontrolltrupps der Verkehrspolizei Neu-Ulm, auf der A8 bei Leipheim, stellten die Beamten gleich mehrere Verstöße gegen die Ruhezeit und zudem noch weitere Verstöße fest.

Am 10.03.2021 in den Nachtstunden fiel den Beamten ein türkischer Sattelzug auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten, dass der Beifahrer trotz Vorschrift nicht die Fahrerkarte in das digitale Kontrollgerät eingelegt hatte. Er fertigte dazu noch falsche Nachträge an und kam somit nur auf eine Ruhezeit von 4 Stunden 30 Minuten. Erforderlich wären aber mindestens 9 Stunden gewesen. Wegen dieser Verstöße musste der 46-jährige türkische Staatsangehörige eine Sicherheitsleistung für das Bußgeldverfahren in einem mittleren dreistelligen Betrag hinterlegen.

Am 11.03.2021 nachmittags fiel dann den Beamten ein Sattelzug mit rumänischen und irischen Kennzeichen auf. Bei der Kontrolle des 21-jährigen irischen Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser nicht nur die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h überschritten hatte, sondern das EG-Kontrollgerät gar nicht angemeldet war. Darüber hinaus war auch noch der vorgeschriebene Unternehmerdownload für das digitale Kontrollgerät nicht durchgeführt worden. Sowohl den Fahrer als auch den Unternehmer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.

Gegen 14.05 Uhr, ebenfalls am 11.03.2021, wurde dann der Kontrolltrupp wieder fündig. Bei einem litauischen Sattelzug stellten die Beamten fest, dass der 43-jährige usbekische Fahrer die tägliche Lenkzeit überschritten und die tägliche Ruhezeit unterschritten hatte. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Bereich hinterlegen und seine Ruhezeiten einbringen. Erst danach konnte er seine Fahrt fortsetzen.

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