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Staatsschutzbereich: Durchsuchungen in Neu-Ulm, Günzburg und Offingen

Am heutigen Dienstag, 23.03.2021 vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung.

In den Morgenstunden vollzog die Kriminalpolizei Neu-Ulm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen insgesamt fünf Durchsuchungsbeschlüsse in Neu-Ulm, Günzburg und Offingen. Den insgesamt fünf Beschuldigten, vier Männer im Alter von 18 bis 56 Jahren sowie eine 56-jährige Frau, wurde vorgeworfen, in Chatgruppen und über soziale Medien strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet zu haben.

Durch die Einsatzkräfte wurden im Rahmen der Durchsuchungen insgesamt fünf Handys zur Auswertung sichergestellt.

Oftmals sind sich Personen ihres verbotenen Handelns und deren Folgen überhaupt nicht bewusst, wenn sie ihr Handy oder die sozialen Medien nutzen und dabei zumeist unüberlegt, „im Spaß“ oder im Sinne sog. schwarzen Humors strafrechtlich relevante Inhalte ins Netz einstellen oder innerhalb von Chatgruppen austauschen. Die Staatsanwaltschaften beantragen in aller Regel bereits bei sog. Ersttätern einen Durchsuchungsbeschluss, bei dessen Vollzug in der Folge elektronische Geräte wie Handys, Laptops oder andere Datenträger durch die Kriminalpolizei sichergestellt und ausgewertet werden. Im Anschluss werden bei erfolgtem Tatnachweis auch bereits gegenüber Ersttätern empfindliche Geldstrafen im drei- bis vierstelligen Euro-Bereich verhängt. Überdies unterliegen die elektronischen Geräte als Tatmittel der Einziehung, was bedeutet, dass die Täter diese nicht mehr zurückerhalten.

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