Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Trotz Quarantäne-Anordnung zum Einkaufen gegangen

Am 04.09.2020 meldete ein Zeuge, dass sich ein 32-Jähriger Günzburger nicht an die ihm durch das Gesundheitsamt auferlegte Quarantäne halten würde.
Der Betroffene hatte unmittelbaren Kontakt mit einer auf Covid-19 positiv getesteten Person, weshalb er sich in häusliche Quarantäne begeben musste. Auf Nachfrage der eingesetzten Beamten räumte er ein, dass er am Vortag beim Einkaufen war. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz mit entsprechendem Bußgeld.

Wer unter Quarantäne steht darf nicht mehr selbst zum Einkaufen gehen, denn dazu müsste die Person ja das Haus verlassen. Die Einkäufe müssen dann von Verwandten, Nachbarn, oder Freunden erledigt werden. Auch Lieferdienste stellen eine Möglichkeit dar. Die Einkäufe können dann vor der Türe abgelegt werden, so beispielsweise dann das Geld bereit liegt.

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