Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt

Gleich drei Geschädigte erstatteten gestern, am 18.02.2021, bei der Polizeiinspektion Krumbach eine Strafanzeige wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Auf einem Firmenparkplatz in der Nordstraße touchierte ein unbekannter Täter einen geparkten Pkw. In Thannhausen wurden in der Lindenstraße und in der Stadlerstraße parkende Fahrzeuge beschädigt. Die Verursacher entfernten sich jeweils unerlaubt von der Unfallstelle, ohne ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.

Die „Verkehrsunfallflucht“ ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, auch wenn das von vielen Verkehrsteilnehmern so nicht registriert wird. Jeder Kratzer oder jede Beule, die mit Beseitigungskosten von mehr als 50 Euro verbunden ist, wird nach der Rechtsprechung als Unfallflucht gewertet. Neben der zu erwartenden Geldstrafe droht bei Sachschäden oberhalb von 1.300 Euro ein Fahrerlaubnisentzug. Auch Punkte gibt es für ein solches Vergehen, die zehn Jahre im Flensburger Register vermerkt bleiben.

Die Polizeiinspektion Krumbach appelliert: „Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich ihrer Verantwortung. Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann mal einen Fehler machen. In der Regel wird ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren.“

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.