Verkehrskontrollen: Drogen- und Alkoholverstöße festgestellt
Polizei zieht auffällige Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr – Fahrverbote und Strafverfahren eingeleitet
Am Samstag, den 04.01.2025, führten Polizeikräfte in verschiedenen Orten der Region Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt, darunter Fahrten unter Drogeneinfluss, Alkohol am Steuer sowie ein nicht vorschriftsmäßig versicherter E-Scooter. Die Polizei setzte in allen Fällen konsequent Maßnahmen durch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Fahrt unter Drogeneinfluss in Günzburg
Am Samstagnachmittag wurde ein 21-jähriger Pkw-Fahrer im Stadtbereich Günzburg von der Polizei kontrolliert. Im Verlauf der allgemeinen Verkehrskontrolle zeigten sich drogentypische Auffälligkeiten beim Fahrer. Auf Nachfrage räumte dieser ein, zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Die Polizei unterband daraufhin die Weiterfahrt und ordnete eine Blutentnahme an. Der 21-Jährige muss nun mit einem einmonatigen Fahrverbot und einer Geldbuße von mindestens 500 Euro rechnen.
Autofahrerin stark alkoholisiert zwischen Grundremmingen und Offingen
Am Samstagabend kam es auf der Strecke zwischen Grundremmingen und Offingen zu einem Unfall, bei dem eine 46-jährige Fahrzeugführerin von der Fahrbahn abkam. Ersthelfer, die vor Ort eintrafen, bemerkten sofort den starken Alkoholgeruch der Fahrerin und informierten die Polizei. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille, woraufhin die Beamten eine Blutentnahme anordneten und den Führerschein der Frau sicherstellten. Sie sieht sich nun einem Strafverfahren durch die Polizeiinspektion Burgau gegenüber.
E-Rollerfahrer unter Drogeneinfluss in Thannhausen
Ebenfalls am Samstagabend gegen 20:50 Uhr fiel einer Polizeistreife in Thannhausen ein E-Scooter auf, der kein vorgeschriebenes Versicherungskennzeichen trug. Der 19-jährige Fahrer wurde in der Frühmeßstraße angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Kennzeichen lediglich abgefallen war. Allerdings zeigte der Fahrer deutliche Anzeichen von Betäubungsmittelkonsum. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, und die Weiterfahrt wurde untersagt. Den jungen Mann erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, die ebenfalls ein Fahrverbot zur Folge haben dürfte.
Das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Verkehrsteilnehmer werden eindringlich gebeten, sich vor Fahrtantritt ihrer Fahrtüchtigkeit zu vergewissern und bei Unsicherheiten auf die Nutzung von Fahrzeugen zu verzichten. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.