Landkreis GünzburgRegionalnachrichten

Verschiedene Corona-Verstöße in Günzburg, Leipheim und Burgau

Die Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektionen Günzburg und Burgau mussten wieder Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen feststellen. In Leipheim wurde eine Party mitgeteilt.

Maskenverweigerer in Postfiliale
Gestern Vormittag, am 18.12.2020, erreichte die Polizeiinspektion Günzburg eine Mitteilung über einen Maskenverweigerer in einer Postfiliale in der Sedanstraße. Im Folgenden konnte ein 31-jähriger Herr angetroffen werden, welcher wenig glaubhaft angab, aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen zu können. Ein Attest hierzu konnte die Person jedoch nicht vorlegen, weshalb ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Ihn erwartet nun ein Bußgeld aufgrund des Verstoßes gegen die Maskenpflicht.

Verstoß gegen die Ausgangssperre am Bahnhof Günzburg
Freitagnacht konnten durch eine Streife der Polizeiinspektion Günzburg drei Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren im Bereich des Günzburger Bahnhofes angetroffen werden. Die Jugendlichen trugen weder einen erforderlichen Mund-Nasen-Schutz, noch konnten diese einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung nachweißen. Aufgrund der bestehenden Ausgangssperre erwartet die Jugendlichen nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Auch hier ist mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen.

Unerlaubte Corona-Party in Hotelzimmer
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde der Polizeiinspektion Günzburg eine unerlaubte Party in einem in der Wilhelm-Röntgen-Straße befindlichen Hotel mitgeteilt. Durch die Einsatzkräfte könnten mehrere teils erheblich alkoholisierte Partygäste in einem Hotelzimmer angetroffen werden. Die unerlaubte Party musste schließlich aufgelöst werden. Gegen die Partygäste im Alter von 20 bis 26 Jahren wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Diese erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.

Probefahrt ist kein triftiger Grund
Am Samstag um 01.10 Uhr wurde in Burgau ein Pkw mit rotem Kennzeichen von einer Streife angehalten. Der Fahrer gab zunächst an, eine Probefahrt zu machen. Er wurde von der Streife darauf hingewiesen, dass dies kein triftiger Grund sei, seine Wohnung in der Zeit von 21.00 bis 05.00 Uhr zu verlassen. Der Fahrer nannte noch weitere Beweggründe für seine Fahrt. Da jedoch kein triftiger Grund vorgebracht wurde, erwartet ihn nun eine Anzeige.

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