Zwei Verletzte bei Arbeitsunfall in Leipheim
Die Nichtnutzung eines von der Auftragsfirma bereitgestellten Baugerüstes führte bei zwei Arbeitern in Leipheim zu einem Sturz mit Verletzungen.
Die Männer im Alter von 19 und 50 Jahren sollten bei einer Leipheimer Firma an der Fensterfront Alusonnenschutzlamellen in einer Höhe von drei bis vier Metern anbringen. Hierzu stellten sich die Monteure einer Firma aus dem Landkreis Günzburg auf zwei parallel aufgestellte Leitern. Bei dem Älteren der Beiden rutschten die Füße der Leiter während der Montage weg, weswegen er zu Sturz kam. Da der Jüngere das komplette Gewicht der Lamellen nicht alleine halten konnte, stürzte auch er von seiner Leiter. Die Männer mussten zur Versorgung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Sie wurden leicht verletzt.