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Dettingen: Zusammenstoß fordert rund 35.000 Euro Schaden

Zwei verletzte Personen und hohen Sachschaden gab es bei einem Verkehrsunfall am Donnerstag, den 07.03.2019, bei Dettingen.
Ein 30-Jähriger fuhr auf der Landstraße 1164 von Bolheim in Richtung Heuchlingen. Bei Dettingen fuhr eine Golf-Fahrerin auf die L1164. Die 56-Jährige bog nach links ab und wollte in Richtung Bolheim. Sie übersah den Fiat., der Vorfahrt hatte. Die beiden Fahrzeuge stießen zusammen.

Der Fahrer des Fiat und seine 20-jährige Beifahrerin wurden leicht verletzt. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus. Die Autos waren nicht mehr fahrbereit. Den Schaden schätzt die Polizei auf etwa 35.000 Euro.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Diese und viele weitere Tipps gibt die Polizei in Broschüren auf jeder Polizeidienststelle oder im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

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