Landkreis HeidenheimRegionalnachrichten

Nicht aufgepasst und Vorfahrt missachtet – zwei Unfälle in Sontheim und Heidenheim

Unachtsamkeit führte zu dem Unfall am Donnerstag, 31.03.2022 in Heidenheim. Am gleichen Tag krachte es auch in Sontheim, als ein Lasterfahrer die Vorfahrt eines Pkw nicht beachtete.

Renault fährt auf Ford auf
Gegen 12.30 Uhr fuhr eine 24-Jährige mit ihrem Renault in der Carl-Schwenk-Straße in Richtung Mergelstetten. Aufgrund der roten Ampel an der Kreuzung Hainenbachstraße stockte der Verkehr. Das nahm die 24-Jährige zu spät wahr und prallte auf einen vor ihr befindlichen Ford C-Max einer 56-Jährigen. Den schob es wiederum auf dem Ford Mondeo einer 48-Jährigen. Die 56-Jährige erlitt leichte Verletzungen und kam vorsorglich in ein Krankenhaus. Eine 45-jährige Beifahrerin im Ford Mondeo klagte ebenfalls über leichte Schmerzen. Den Gesamtschaden schätzt die Polizei auf etwa 12.000 Euro.

Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es immer wichtig mit voller Aufmerksamkeit hinter dem Steuer zu sitzen und sich durch nichts ablenken zu lassen. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht aus um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Vorfahrt in Sontheim/Brenz missachtet
Ein Unfall mit einer Leichtverletzten ereignete sich kurz nach 06.00 Uhr. Der 23-jährige Lkw-Fahrer fuhr von Bergenweiler in Richtung Bundesstraße 492. Er überquerte die B492. Dabei übersah er den Dacia einer 69-Jährigen. Die kam von links auf der B492 und hatte Vorfahrt. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Bei dem Unfall erlitt die Autofahrerin leichte Verletzungen. Sie konnte selbstständig einen Arzt aufsuchen. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf etwa 6.000 Euro. Ein Abschlepper kümmerte sich um den nicht mehr fahrbereiten Dacia.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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