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Lindau: Betrüger erbeuten nach Schockanruf Fünfstellige Summe von Seniorin

Eine betagte Frau hat am Dienstagabend, 03.08.2021, einen sogenannten „Schockanruf“ erhalten. Betrüger ergaunerten so eine fünfstellige Summe von der Seniorin.

Der Fall

Zunächst meldete sich eine jüngere weibliche Person am Telefon, die von der Geschädigten vermeintlich als ihre Enkelin „erkannt“ wurde. Die Enkelin erklärte, dass etwas Furchtbares passiert sei und übergab das Gespräch an eine angebliche Polizeibeamtin aus Lindau. Die unbekannte Frau erklärte der Geschädigten danach, dass ihre Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Unfallopfer sei ein ausländischer Radfahrer. Um die „Auslieferung“ an den Herkunftsstaat des Fahrradfahrers zu verhindern, sollte die Frau einen hohen vierstelligen Betrag als Kaution an eine von der Anruferin genannte Kontonummer sofort überweisen.

Die hochgradig aufgeregte Geschädigte wies daraufhin im Online-Banking in mehreren Überweisungen den geforderten Betrag von ihrem Konto an. Der Betrug wurde schließlich erst aufgedeckt, als die Frau am späteren Abend tatsächlich telefonischen Kontakt zu ihrer Tochter hatte, die von dem geschilderten Unfallszenario nichts wusste.

Die Masche

Diese sogenannten „Schockanrufe“ setzen darauf, die Opfer zu unüberlegten Handlungen aufgrund des erzeugten Schockmoments zu bewegen. Durch geschickte Gesprächsführung der Täter werden die Opfer psychisch unter Druck gesetzt und so zu unreflektierten Geldzahlungen gedrängt. Den Geschädigten wird vorgetäuscht, dass sich Verwandter oder naher Bekannter in einer Notlage oder Gefahr befände, die nur durch finanzielle Hilfe der Opfer abgewendet werden kann.

Die Zahlen

Im Bereich der Callcenterbetrüge sind die „Schockanrufe“ die am schnellsten steigende Masche. Im laufenden Jahr registrierte die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Schwaben Süd/West bereits über 170 gemeldete Anrufe, dabei entstand ein Schaden von mehr als 200.000 Euro. Bislang verliefen 8 Anrufe für die Betrüger erfolgreich.

Die Tipps der Polizei

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer der betroffene Angehörige ist, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen.
  • Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahe stehende Personen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.

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