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35-Jähriger landet nach Verkehrskontrolle im Gefängnis

Eine Verkehrskontrolle in Neu-Ulm am 16.05.2016 brachte so einiges zu Tage, so landete der Kontrollierte am Ende sogar im Gefängnis.
Gegen 03:30 Uhr wurde ein 35-jähriger Autofahrer in der Memminger Straße in Neu-Ulm einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Verlauf der Überprüfung konnten die Beamten der Polizeiinspektion Neu-Ulm deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Autofahrer befand sich oberhalb der 0,5 Promillegrenze. Bei der näheren Inaugenscheinnahme des Pkw fiel auf, dass die am Pkw angebrachten Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ausgegeben waren. Der kontrollierte Pkw war zum Tatzeitpunkt weder zugelassen noch versichert. Da auch die Eigentumsverhältnisse unklar waren, wurde der Pkw sichergestellt. Bei der Überprüfung der Personalien des wohnsitzlosen Autofahrers wurde zudem bekannt, dass er aufgrund einer Entziehung der Fahrerlaubnis gar nicht hätte fahren dürfen. Ebenso bestand ein offener Haftbefehl mit einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe. Aufgrund dessen wurde er im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Den Autofahrer erwarten jetzt mehrere Verfahren u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, Verstoß nach der Abgabenordnung, Fahren ohne Zulassung sowie Fahren unter Alkoholeinwirkung.





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