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Ab 12.April strengere Corona-Regelungen im Landkreis Neu-Ulm

Landkreis Neu-Ulm übersteigt 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei Tagen in Folge

Der Landkreis Neu-Ulm hat laut der Zahlen des Robert Koch-Instituts an drei Tagen in Folge die Marke von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten (09.04.2021, 10.04.2021 und 11.04.2021). Das Landratsamt Neu-Ulm hat dies am Sonntag, 11.04.2021 amtlich bekannt gemacht. Damit treten ab Montag, 12.04.2021, die Regelungen für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 im Landkreis Neu-Ulm in Kraft.

Regeln für eine 7-Tage-Inzidenz über 100 – Was ändert sich, was bleibt gleich?

    • Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Wo die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist, soll eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Darüber hinaus bitte die FFP2-Maskenpflicht beachten, wo diese vorgeschrieben ist. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-1
    • Private Zusammenkünfte sind mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person gestattet, die nicht zum selben Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahre (bis zum 14. Geburtstag) werden nicht mitgezählt.
    • Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 22:00 bis 05:00 Uhr untersagt, es sei denn dies ist begründet: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-26
    • Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Inzidenzunabhängig dürfen nur noch die ab nächster Woche in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken).

Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote (Click & Meet). Dabei kann ein Kunde bzw. eine Kundin nach vorheriger Terminbuchung pro angefangener 40 m² Verkaufsfläche zugelassen werden. Die Kontaktdaten der Kunden müssen erhoben werden. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann. Des Weiteren besteht Maskenpflicht. Im Schutz- und Hygienekonzept sind Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden wie z. B. durch gestaffelte Zeitfenster und Terminbuchung vermeiden. Der Kunde muss zudem einen negativen POC-Antigentest oder Selbsttest vorweisen können. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein. Mehr dazu unter https://www.stmgp.bayern.de/…/regelungen-fuer-click…/

    • Zulässig bleibt zudem Click & Collect. Das heißt, die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig.
    • Die Öffnung körpernaher Dienstleistungsbetriebe, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind (Friseure, Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege) ist weiterhin möglich. Es gelten Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen bzw. vorheriger Terminvereinbarung.
    • Die Öffnung von Gastronomiebetrieben jeder Art bleibt untersagt. Weiterhin zulässig ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken (To-Go).
    • Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sind geschlossen.
    • Theater, Konzerte, Opern, Kinos sind geschlossen.
    • Individualsport, das heißt kontaktfreier Sport, ist möglich mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person, die nicht zum selben Haushalt gehört. Kinder bis 14 Jahre (bis zum 14. Geburtstag) werden nicht mitgezählt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
    • Außerschulische Bildung: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt und nur digital möglich.
    • Angebote der Erwachsenenbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind in Präsenzform untersagt und nur digital möglich.
    • Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sind zulässig, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
    • Fahrschulen dürfen offen bleiben. Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, im Übrigen gilt FFP2-Maskenpflicht. Im Fahrzeug gilt generell FFP2-Maskenpflicht.
    • Musikschulen: Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt und nur digital möglich.

[adsanity id=“207699″ align=“alignnone“/] Das gilt ab Montag für die Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis Neu-Ulm

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut am Freitag, 09.04.2021 bei 100,5 Fällen pro 100.000 Einwohnern und damit über dem Inzidenz-Wert von 100 lag, gilt – wie berichtet – ab Montag, 12.04.2021 bis einschließlich 18.04.2021, für den Landkreis Neu-Ulm Folgendes:

    • Es gilt grundsätzlich Distanzunterricht.
    • In den Abschlussklassen und der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe und der Jahrgangsstufe Q11 am Gymnasium sowie der 11. Jahrgangsstufe an der FOS wird Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht angeboten.
      • An diesem Unterricht in Präsenz dürfen in den betreffenden Jahrgangsstufen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die über einen höchstens 24 Stunden alten negativen PCR- oder POC- Antigentests verfügen oder in der Schule unter Aufsicht einen entsprechenden Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
      • Auch das an den Schulen tätige Personal soll sich mindestens zweimal wöchentlich einem eigenverantwortlichen Selbsttest unterziehen.
      • Dies gilt auch bei Notbetreuung.
    • Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet.

Die Regelungen gelten für die gesamte kommende Woche, auch wenn die 7-Tage-Inzidenz den Grenzwert von 100 Fällen je 100.000 Einwohner im Laufe der nächsten Woche wieder unterschreiten. Damit soll den Einrichtungen eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.

Zahlen zum Coronavirus

    • 7-Tage-Inzidenz: 127,3
    • Gemeldete bestätigte Fälle insgesamt seit Beginn der Corona-Pandemie: 5.608 (+ 32 im Vergleich zum Vortag)
    • Gesamtzahl bestätigter Fälle, die verstorben sind: 104 (+ 0 im Vergleich zum Vortag)

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