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Allgemeinverfügung: Kein Nabada am Schwörmontag 2021

Landratsamt Neu-Ulm und Stadt Ulm erlassen Allgemeinverfügung

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann das Nabada in Donau und Iller am Schwörmontag, 19. Juli 2021, nicht stattfinden. Das Landratsamt Neu-Ulm hat hierzu nach Abstimmung mit der Stadt Ulm eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese besagt unter anderem:
Am 19.07.2020 ist zwischen 11:00 und 21:00 Uhr das offene Nabada auf der Donau verboten. Insbesondere sind untersagt:

  1. das Baden in der Donau
  2. das Befahren der Donau und Iller mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Ruder-, Falt, Schlauch-, Segelboote und Surfbretter sowie Luftmatratzen und ähnliche Schwimm- und Badegeräte).

Die Untersagung gilt im Bereich der Stadt Neu-Ulm für den Abschnitt der Donau ab der Illermündung in die Donau bis zur Höhe des Wasserkraftwerks Böfinger Halde sowie im Bereich der Städte Neu-Ulm und Senden für den Abschnitt der Iller ab der Einmündung in die Donau bis zum Ayer Wehr.

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