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Aufgriffe der Neu-Ulmer und Günzburger Polizei

Die Beamten der Neu-Ulmer und Günzburger Polizei konnten gestern dank Zivilbeamten und Fahndungsmaßnahmen zwei Taten klären. In einer ging es um eine vermeintliche Pistole.

Gegen 14.30 Uhr kam es auf einem Geschäftsparkplatz in Neu-Ulm zu einer Beleidigung und Bedrohung, da nach jetzigem Kenntnisstand ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Günzburg einen ihm nicht bekannten 36-Jährigen aus Ulm wegen dessen äußerlich vermuteten Abstammung verbal diskreditierte.

Kurz darauf fuhr der 40-Jährige in seinem Auto an dem 36-Jährigen vorbei und zeigte, nach jetzigem Kenntnisstand, eine Schusswaffe vor. Dieses Verhalten wurde von der Neu-Ulmer Polizei als Bedrohung eingestuft, weswegen eine Fahndung nach dem Man eingeleitet wurde. Den Beamten ging es auch darum, die erwähnte Pistole zu überprüfen.

Noch am selben Nachmittag konnte der gesuchte Pkw im durch Beamte der Günzburger Polizei festgestellt werden. In diesem befand sich gesuchte 40-Jährige. Bei der darauf folgenden Durchsuchung konnte die erwähnte Pistole gefunden und sichergestellt werden. Dabei handelte es ich um eine Schreckschusswaffe, wofür ein sogenannter „kleiner Waffenschein“ nötig ist, den der Mann auch besaß. Das Landratsamt Günzburg wird nun als Waffenbehörde vom Vorfall in Kenntnis gesetzt. Dort wird geprüft, ob ihm diese Erlaubnis entzogen wird. Außerdem ermitteln Staatsanwaltschaft Memmingen und Neu-Ulmer Polizei strafrechtlich gegen den Mann.

Während dieser Fahndung gelang Zivilbeamten der Neu-Ulmer Polizei die Festnahme eines Mannes, der zuvor Geld aus einer Kasse gestohlen hatte. Dieser Umstand war der Polizei aber noch gar nicht gemeldet worden!

Den Beamten fiel kurz nach 15.00 Uhr ein Mann auf, der sich auf der Straße auffällig verhielt und mehrmals umsah. Selbstverständlich wurde er angehalten und überprüft. Dabei stellten die Beamten bei ihm rund 80 Euro Bargeld fest.

Noch während dieser Kontrolle erreichte die Neu-Ulmer Polizei der Notruf aus einem Verbrauchermarkt in der Innenstadt zu einem Diebstahl der nicht alltäglichen Art. Ein Mann hatte sich zur Kasse begeben, um angeblich ein Feuerzeug zu bezahlen. Als die Kassiererin die Kasse öffnete, griff der Täter in diese und wollte Geldscheine entnehmen. Geistesgegenwärtig drückte die Kassiererin den Kassendeckel nach unten, so dass die Hand des Diebs eingeklemmt wurde. Dieser konnte sich aber letztendlich befreien, wobei er auch noch 80 Euro Bargeld aus der Kasse entnahm und aus dem Laden flüchtete.

Ein paar Straßen weiter wurde der Mann dann von den Beamten angehalten, obwohl sie von diesem Diebstahl noch gar nichts wussten. Allerdings war ihnen dann recht schnell klar, wieso es der Mann so eilig und sich so auffällig verhalten hatte. Die Beute wurde ihm selbstverständlich abgenommen. Und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dem aber noch nicht genug. Denn als die Identität des Verdächtigen festgestellt wurde, zeigte sich, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorlag. Aus diesem Grund wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er die im Haftbefehl verhängten acht Monate Freiheitsstrafe wegen einer Verurteilung aufgrund gefährlicher Körperverletzung nun verbringen wird.

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