Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Berauschte Fahrer im Raum Neu-Ulm

Wieder meldet die Polizeiinspektion Neu-Ulm mehrere Fahrzeugführer, welche betrunken unterwegs waren.

Radfahrer in Nersingen in Schlangenlinien
Am Samstag teilte gegen 15.00 Uhr ein aufmerksamer Autofahrer mit, dass ein Radfahrer zwischen Nersingen und Elchingen auf der Staatsstraße in Schlangenlinien fährt. Der 43-jährige Radfahrer, der im angrenzenden Baden-Württemberg wohnt, konnte noch auf Höhe Nersingen angehalten und einer Kontrolle unterzogen werden. Hier stellte sich schnell der Grund der Schlangenlinienfahrt heraus. Der Radfahrer stand unter erheblicher Alkoholeinwirkung. Des Weiteren konnte der Verdacht einer zusätzlichen Medikamenten- bzw. Drogenbeeinflussung gewonnen werden. Aufgrund dieser Umstände musste eine Blutentnahme veranlasst werden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Bei Neu-Ulm betrunken unterwegs
Kurze Zeit später erhielt die Polizeiinspektion Neu-Ulm eine weitere Mitteilung über einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer. Der Autofahrer fuhr in auffälliger Weise von Neu-Ulm in Richtung Nersingen und konnte dank der Mitteilung eines anderen Verkehrsteilnehmers noch Höhe der Autobahnauffahrt, an der Anschlussstelle Nersingen, aus dem Verkehr gezogen werden. Der 50-jährige Rumäne lag weit über dem Wert von 1,1 Promille, weshalb er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

Zwei berauschte E-Scooter-Fahrer
Gegen 21.00 Uhr wurde ein E-Scooter in der Neu-Ulmer Innenstadt einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 14-jährigen Fahrer konnten Anzeichen von Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt werden. Der Drogenvortest bestätigte den Verdacht, weshalb auch er sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde er an seine Mutter übergeben. Dem Fahrer droht ein hohes Bußgeld und die Führerscheinstelle wird vom Vorfall in Kenntnis gesetzt.

Ein weiterer E-Scooter konnte kurz vor Mitternacht in der Wiblinger Straße kontrolliert werden. Auch der 21-jährige Fahrer war nicht mehr fahrtauglich und musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Da es sich grundsätzlich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugarten wie bspw. einem Auto, sodass auch sein Führerschein an Ort und Stelle sichergestellt werden musste. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.

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