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Berauschter Randalierer beschäftigt die Polizei in Neu-Ulm

Ein 30-jähriger Mann hatte am gestrigen Freitag, den 20.09.2019, die Polizei in Neu-Ulm beschäftigt.

Am Freitagnachmittag, gegen 15.30 Uhr, wurde eine männliche Person beobachtet, wie diese in der Schwabenstraße an einer dortigen Gaststätte im Außenbereich mehrere eingepflanzte Blumen herausriss und im Außenbereich sowie auf dem Gehweg herumwarf, ebenso einige Blumentöpfe.

Durch eine verständigte Streifenbesatzung der Neu-Ulmer Polizei konnte nur wenige hundert Meter weiter eine stark betrunkene Person festgestellt werden, welche durch einen Zeugen als der Verursacher identifiziert werden konnte. Die Person zeigte sich hier zunächst unkooperativ gegenüber den Beamten, konnte sich nicht ausweisen und gab keine Personalien an, weshalb dieser zur Klärung seiner Personalien festgehalten und zur Polizeiinspektion Neu-Ulm gebracht wurde. Auf der Dienststelle angekommen, konnte herausgefunden werden, dass es sich um einen bereits ausreichend polizeibekannten 30-Jährigen handelt, der derzeit ohne festen Wohnsitz ist. Aufgrund des fehlenden festen Wohnsitzes wurde mit der zuständigen Jour-Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten, welche strafprozessualen Maßnahmen gegen den 30-jährigen zu treffen sind, da dieser bei seiner Sachbeschädigung einen Schaden um die 1000 Euro verursacht hatte. Da der 30-Jährige kaum Bargeld bei sich führte und keine Sicherheitsleistung zur Sicherung des Strafverfahrens hinterlegen konnte, wurde nur die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten angeordnet. Danach wäre der 30-Jährige aus Sicht der strafprozessualen Maßnahmen zu entlassen gewesen. Da dieser aber stark alkoholisiert war, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert deutlich über 2,5 Promille, dieser in der Schwabenstraße herumtorkelte und weitere Sicherheitsstörungen zu erwarten waren, sollte dieser zur Gefahrenabwehr und zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden.

Als dem 30-Jährigen dies eröffnet wurde, fand er sich damit überhaupt nicht einverstanden, zeigte sich sehr aufgebracht und aggressiv gegenüber den Beamten auf der Wache, drohte mit seinem Kopf die Schleusentüre einzuschlagen und die Beamten zu schlagen. Einen Beamten bedrohte er mit der Aussage, dass er ihn umbringen werde und machte anschließend mit seinen Fingern eine Kopfschussgestik in dessen Richtung, hierbei spuckte er dem Beamten auch ins Gesicht. Um einen möglichen Angriff zu unterbinden, wurde der 30-Jährige im Schleusenbereich mit unmittelbaren Zwang zu Boden gebracht und gefesselt, dabei leistete dieser Widerstand gegen die Maßnahmen. Beruhigen ließ sich der 30-Jährige erst nach langem zureden, zeigte aber immer wieder starke Stimmungsschwankungen. Aufgrund des neuen Sachverhaltes wurde erneut Rücksprache mit der zuständigen Jour-Staatsanwaltschaft gehalten, diese ordnete eine Blutentnahme zur gerichtsverwertbaren Feststellung des Alkoholisierungsgrades an sowie die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen für diesen Vorgang. Eine Blutentnahme wurde schließlich auf der Polizeiinspektion Neu-Ulm durch eine hinzugerufene Ärztin durchgeführt. Noch vor der Blutentnahme versuchte der 30-Jährige sich selbst zu verletzen, indem er seinen Kopf mehrfach gegen den Tisch schlug, weshalb er erneut fixiert werden musste, damit dieser sich nicht selbst verletzen und die Blutentnahme durchgeführt werden konnte. Letztendlich wurde der 30-Jährige nach allen strafprozessualen Maßnahmen einer psychiatrischen Einrichtung zugeführt. Beim Transport dorthin spuckte dieser einem weiteren Polizeibeamten ins Gesicht.

Am selben Abend meldet sich eine 40-jährige Neu-Ulmerin, um Anzeige wegen eines Vorfalls zu machen. Dieser ereignete sich am Freitag zwischen 03.00 und 04.00 Uhr in der Wohnung der 40-Jährigen. Die 40-Jährige hatte einem Bekannten erlaubt, sich bei ihr für eine gewisse Zeit einzuquartieren, doch als dieser aufgefordert wurde die Wohnung zu verlassen, kam es zum Streit. Bei diesem Streit schlug der „Einquartierte“ der 40-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und drohte diese umzubringen, sollte diese die Polizei verständigen. Durch den Schlag wurde die Frau nicht verletzt, hatte aber Schmerzen. Aus Angst ließ die 40-Jährige den Mann erneut bei sich schlafen und verständigte nicht die Polizei. Am frühen Morgen stellte diese fest, dass ihr Wohnungsschlüssel nicht mehr da war und dieser vom „Übernachtungsgast“ unberechtigt mitgenommen wurde, als dieser die Wohnung verließ. Aus Angst, dass dieser nun einfach in ihre Wohnung kommen könnte, kam die 40-Jährige am Freitagabend zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Wie sich herausstelle, handelte es sich um den 30-Jährigen der sich bereits in einer geschlossenen Einrichtung befand. Es konnte dort dem 30-Jährigen der entwendete Wohnungsschlüssel abgenommen werden.

Die Ermittlungen zu den Vorgängen laufen noch, den 30-jährigen erwarten nun einige Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahl, Tätlicher Angriff und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

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